Diskriminierung
Die ETH Z¨¹rich duldet keine Diskriminierung ihrer Angeh?rigen. Jede Person an der ETH Z¨¹rich hat das Recht auf Gleichbehandlung und Fairness unabh?ngig von ihrer Gruppenzugeh?rigkeit oder ihren Pers?nlichkeitsmerkmalen.
Kontakt f¨¹r Betroffene und Ratsuchende
Wenn Sie diskriminiert werden, melden Sie sich! Wir beraten Sie rund um Fragen wie: Wie weiter? Wer unterst¨¹tzt mich? Welche Schritte sind m?glich? Was gilt es zu beachten?
Die Respektstelle behandelt Ihr Anliegen vertraulich. Gegen¨¹ber beteiligten oder beschuldigten Personen bleiben Sie anonym. Auch wenn sich ein Vorwurf gegen Sie richtet, k?nnen Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Die externe SeitePsychologische Beratungsstelle (Universit?t Z¨¹rich / ETH Z¨¹rich)call_made ist zur psychischen Unterst¨¹tzung f¨¹r Sie da.
F¨¹r eine vertrauliche Beratung k?nnen Sie sich alternativ an folgende Stellen wenden:
Ombudspersonen (ETH-extern)
chevron_right Zu den KontaktenBeratungs-??? & Coachingzentrum (StS)
chevron_right Zum BeratungsangebotÓ¢»ÊÓéÀÖ
- chevron_right D-?ARCH Respekt
- chevron_right D-?BAUG Gender and Diversity Commission (GDK)
- chevron_right D-?CHAB Counseling Helpdesk
- chevron_right D-?ERDW VAME Help!desk
- chevron_right D-?GESS Help!Point
- gesch¨¹tzte Seite lock Help@D-?MATH
- chevron_right D-MATL Respect
- chevron_right D-PHYS AMP Helpdesk
Studentische Hilfe
F¨¹hlen Sie sich diskriminiert oder im Vergleich mit Ihren Kommilitonen und Kommilitoninnen anders behandelt? Sie haben das Recht, sich zu wehren.
Was k?nnen Sie konkret tun?
- Reagieren Sie m?glichst rasch und bestimmt.
Nehmen Sie diskriminierende Umst?nde nicht einfach hin: Sie haben immer das Recht, sich Ungleichbehandlungen zu widersetzen. - Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest.
Notieren Sie, was, wann, im Beisein von wem und unter welchen Umst?nden geschehen ist - Holen Sie Hilfe.
Sprechen Sie mit einer Professorin oder einem Professor ¨¹ber die Diskriminierung. Oder wenden Sie sich an eine unserer Anlaufstellen.
Die ETH Z¨¹rich legt Wert auf eine Kultur des Hinsehens. Alle ETH-Angeh?rigen sind aufgefordert, sich aktiv gegen diskriminierendes Verhalten zu engagieren.
- Fragen Sie nach und bieten Sie Unterst¨¹tzung an.
Suchen Sie das Gespr?ch mit der betroffenen Person und sprechen Sie das Thema explizit an. Fragen Sie nach, ob sich die Person tats?chlich diskriminiert f¨¹hlt. Wenn ja, ermutigen Sie sie, sich an eine der Anlaufstellen zu wenden.
Sie k?nnen sich auch selbst von einer der Stellen beraten lassen. Gespr?che werden absolut vertraulich behandelt. - Bringen Sie das Thema zur Sprache.
Sprechen Sie die Dozierenden auf ein diskriminierendes Studienklima einer Lehrveranstaltung an.
Formelle Meldung / externe Abkl?rung
Als Student:in der ETH Z¨¹rich k?nnen Sie Vorf?lle von Diskriminierung der Externen Meldestelle melden. Diese f¨¹hrt eine systematische Abkl?rung des Falls mit allen Beteiligten durch und zieht je nach Einsch?tzung Jurist:innen hinzu oder beauftragt juristische Gutachten. Es erfolgt eine Empfehlung an die vorgesetzte Person oder die zust?ndige Stelle.
Voraussetzungen
- Die beschuldigte Person ist Mitarbeiter:in der ETH Z¨¹rich.
- Sie wirken konstruktiv an der systematischen Abkl?rung mit.
Frist
Die Meldung sollte so schnell wie m?glich erfolgen ¨C in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Vorfall.
Die ETH Z¨¹rich versteht unter Diskriminierung die Herabsetzung von Personen wegen ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, Nationalit?t, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identit?t, Behinderung oder ihres Geschlechts. Diskriminierung verletzt die W¨¹rde der betroffenen Person. Menschen werden nicht als Individuen, sondern nur als Mitglieder von Gruppen oder im Zusammenhang mit einem bestimmten Pers?nlichkeitsmerkmal etikettiert und behandelt. Diskriminierung kann bewusst oder unbewusst erfolgen.
- Verbale oder schriftliche ?usserungen sowie Handlungen mit herabw¨¹rdigendem Inhalt
wie rassistische Witze, Spott ¨¹ber homosexuelle ETH-Angeh?rige, sexistische Darstellung von Personen in Pr?sentationen oder Videomaterial etc. - Ungleichbehandlung
wie Benachteiligungen im Fall von Schwangerschaft, k?rperlicher Einschr?nkungen, Aufgabenzuteilung oder Bewertung von Pr¨¹fungsergebnissen basierend auf Stereotypen (z. B. ?Frauen k?nnen besser zuh?ren.?, ?M?nner sind technisch versierter.?) etc.
Das Verbot der Diskriminierung ist in der externe SeiteSchweizer Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 2)call_made festgeschrieben. Diskriminierende Vorkommnisse widersprechen dem Verhaltenskodex Respekt der ETH Z¨¹rich und haben klare personalrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen.
Sie haben respektloses Verhalten an der ETH Z¨¹rich erlebt oder beobachtet, m?chten aber nicht mit Ihrem Namen auftreten? Lassen Sie es die ETH Z¨¹rich anonym wissen.
Bitte beachten Sie: Eine anonyme Meldung leitet kein Kl?rungsverfahren ein. Sie dient dazu, dass die ETH Z¨¹rich sich stetig weiterentwickeln kann.